Viele Deutsche träumen vom Ruhestand im Ausland. Doch was passiert mit der deutschen Rente? Können Sie Ihre hart erarbeiteten Rentenansprüche auch im Ausland beziehen? Die Antwort ist grundsätzlich ja, aber es gibt wichtige Details zu beachten.

Grundsätzliche Möglichkeiten

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt grundsätzlich auch ins Ausland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen oder nur zeitweise dort leben. Ihre Rente folgt Ihnen.

EU-Länder vs. Drittstaaten

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Zielland:

EU-Länder und EWR-Staaten

  • Vollständige Rentenzahlung ohne Abschläge
  • Automatische Anpassungen werden weiterhin durchgeführt
  • Krankenversicherungsschutz oft über europäische Sozialversicherungsabkommen

Drittstaaten

  • Rentenzahlung grundsätzlich möglich
  • Mögliche Kürzungen bei bestimmten Rentenarten
  • Sozialversicherungsabkommen können Vorteile bringen

Steuerliche Aspekte

Ein wichtiger Punkt ist die Besteuerung Ihrer Rente im Ausland:

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese regeln, wo Ihre Rente besteuert wird und verhindern eine doppelte Besteuerung.

Quellensteuer

Auf deutsche Renten wird in Deutschland eine Quellensteuer erhoben, wenn Sie im Ausland leben. Diese beträgt in der Regel zwischen 5% und 15% der Bruttorente.

Notwendige Schritte für den Rentenbezug im Ausland

1. Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung

Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung über Ihren Umzug ins Ausland. Dies sollten Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Umzug tun.

2. Lebensbestätigung

Einmal jährlich müssen Sie eine Lebensbestätigung einreichen. Diese muss von einer deutschen Auslandsvertretung oder einer anderen anerkannten Stelle beglaubigt werden.

3. Bankverbindung

Ihre Rente kann auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Beachten Sie mögliche Überweisungsgebühren und Wechselkursschwankungen.

Besondere Rentenarten

Erwerbsminderungsrente

Bei Erwerbsminderungsrenten gelten besondere Regelungen. In Drittstaaten kann die Rentenzahlung eingeschränkt oder eingestellt werden, wenn eine regelmäßige ärztliche Begutachtung nicht möglich ist.

Hinterbliebenenrente

Witwen- und Waisenrenten werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt, sofern der Anspruch in Deutschland entstanden ist.

Krankenversicherung im Ausland

Ein wichtiger Aspekt beim Rentenbezug im Ausland ist die Krankenversicherung:

  • In EU-Ländern meist über die deutsche Krankenversicherung abgedeckt
  • In Drittstaaten kann eine private Auslandskrankenversicherung notwendig werden
  • Informieren Sie sich über lokale Krankenversicherungspflicht

Häufige Fehler vermeiden

Verspätete Mitteilung

Teilen Sie Ihren Umzug rechtzeitig mit, um Unterbrechungen der Rentenzahlung zu vermeiden.

Fehlende Lebensbestätigung

Versäumen Sie nicht die jährliche Lebensbestätigung, da sonst die Rentenzahlung eingestellt werden kann.

Unzureichende steuerliche Beratung

Lassen Sie sich über die steuerlichen Auswirkungen in beiden Ländern beraten.

Fazit

Der Bezug deutscher Rente im Ausland ist grundsätzlich möglich und in vielen Fällen problemlos. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Information der Deutschen Rentenversicherung sind jedoch essentiell. Bei komplexen Fällen, insbesondere bei Umzug in Drittstaaten oder bei besonderen Rentenarten, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.

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